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   VG Hannover, 10.01.2012 - 4 B 5078/11   

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https://dejure.org/2012,143
VG Hannover, 10.01.2012 - 4 B 5078/11 (https://dejure.org/2012,143)
VG Hannover, Entscheidung vom 10.01.2012 - 4 B 5078/11 (https://dejure.org/2012,143)
VG Hannover, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 4 B 5078/11 (https://dejure.org/2012,143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO -

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 WHG; § 77 WHG
    Gerichtliche Abwägung bei der Wendung eines mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Abwägung bei der Wendung eines mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung zum "Calenberger Loch"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 13 LA 108/10

    Schutzpflichten gegenüber Dritten kann ein mittelbar durch einen

    Auszug aus VG Hannover, 10.01.2012 - 4 B 5078/11
    Es gewährt Eigentümern benachbarter Grundstücke des Vorhabens ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass eine gerechte Abwägung der eigenen Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen stattfindet (vgl. OVG Lüneburg, Bes. v. 09.03.11 - 13 LA 108/10 -, Juris unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerwG).

    Daher ist der gerichtliche Kontrollumfang von vornherein begrenzt auf Verstöße gegen jeweils die Antragsteller schützende Normen (vgl. OVG Lüneburg, Bes. v. 09.03.11, a. a. O.).

    1) Das Hochwasserschutzvorhaben der Beigeladenen verfügt über die erforderliche Planrechtfertigung, deren Fehlen die Antragsteller auch als nur mittelbar betroffene Nachbarn rügen könnten (so OVG Lüneburg, Bes. v. 05.03.08 - 7 MS 115/07 -, Juris; Bes. v. 09.03.11, a. a. O.).

    Eigentümer wie die Antragsteller, deren Grundstück für das Vorhaben nicht in Anspruch genommen werden soll, können nur eine eingeschränkte gerichtliche Überprüfung der planerischen Abwägung verlangen und zwar im Hinblick auf die rechtlich geschützten eigenen Belange und - wegen der insoweit bestehenden Wechselbeziehung - der diesen Belangen gegenübergestellten, für das Vorhaben streitenden Belange (so OVG Lüneburg, Bes. v. 09.03.11, a. a. O.).

    Für die von den Antragstellern verlangte Alternativenüberprüfung bedeutet das konkret: Die vom Antragsgegner getroffene Auswahlentscheidung verletzt subjektiv-öffentliche Rechte der Antragsteller erst dann, wenn sich andere Alternativen des Hochwasserschutzes unter Berücksichtigung der Belange der Antragsteller eindeutig als die besseren, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonenderen darstellen würden, wenn sich mit anderen Worten eine die Belange der Antragsteller schonendere Alternative dem Antragsgegner als eindeutig bessere Lösung hätte aufdrängen müssen (so OVG Lüneburg, Bes. v. 09.03.11, a. a. O.).

    Als dem Grunde nach rügefähigen eigenen Belang können die Antragsteller jedoch geltend machen, dass mit Verwirklichung der planfestgestellten Maßnahmen eine Wertminderung bzw. eine Minderung des Wohnwertes ihres eigenen Grundstücks eintreten werde (vgl. OVG Lüneburg, Bes. v. 09.03.11, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 115/07

    Wasserstraßenrechtliche Planfeststellung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion

    Auszug aus VG Hannover, 10.01.2012 - 4 B 5078/11
    1) Das Hochwasserschutzvorhaben der Beigeladenen verfügt über die erforderliche Planrechtfertigung, deren Fehlen die Antragsteller auch als nur mittelbar betroffene Nachbarn rügen könnten (so OVG Lüneburg, Bes. v. 05.03.08 - 7 MS 115/07 -, Juris; Bes. v. 09.03.11, a. a. O.).

    Ein derartiger Ergänzungsanspruch würde jedoch auf die Ausgewogenheit der Planung nicht durchschlagen und wäre im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes von vornherein nicht geeignet, einen Aussetzungsanspruch zu begründen (so OVG Lüneburg, Bes. v. 05.03.08 - 7 MS 115/07 -, Juris).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VG Hannover, 10.01.2012 - 4 B 5078/11
    Nach dieser Vorschrift muss der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals jedenfalls dann berechtigt sein, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn das Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt (so BVerwG, Urt. v. 21.04.09 - 4 C 3.08 -, Juris).
  • BVerwG, 03.05.2011 - 7 A 9.09

    Planfeststellung; Wasserstraße, Planfeststellung für Ausbau von -; Abwägung, -

    Auszug aus VG Hannover, 10.01.2012 - 4 B 5078/11
    Aus dieser Regelung können die Antragsteller aber in der Regel nur einen Anspruch auf Planergänzung herleiten (so BVerwG, Urt. v. 03.05.11 - 7 A 9/09 -, Juris) und gegebenenfalls weitere Schutzauflagen gegen Lärm, Staub oder einwirkendes Grundwasser zu ihren Gunsten verlangen.
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 1 ME 222/06

    Bestehen eines Abwehrrechts eines Denkmaleigentümers gegen die Errichtung und den

    Auszug aus VG Hannover, 10.01.2012 - 4 B 5078/11
    Das OVG Lüneburg ( Bes. v. 14.03.07 - 1 ME 222/06 -, BauR 2007, 1192 m. w. N. hinsichtlich Rspr. und Lit.) sieht in § 8 Satz 1 NDSchG eine Abwehrrechtsposition für den betroffenen Denkmaleigentümer, wenn durch die im Streit stehende Baumaßnahme die jeweilige besondere Wirkung seines Baudenkmals, welche es aufgrund eines der Denkmal begründenden Gesichtspunkte ausübt, geschmälert wird.
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07

    Alternativenprüfung; Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan;

    Auszug aus VG Hannover, 10.01.2012 - 4 B 5078/11
    Einer derart niedrigen Mauer kann eine einschnürende oder optische bedrängende Wirkung nicht beigemessen werden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 15.04.11 - 1 KN 356/07, Juris zu einen gegenüber einer denkmalgeschützten Villa errichteten 6 m hohen Lärmschutzwall).
  • VG Hannover, 20.12.2011 - 12 B 3203/11

    Abwägung; Eigentum; Hochwasserschutz; Hochwasserschutzwand; Planfeststellung;

    Auszug aus VG Hannover, 10.01.2012 - 4 B 5078/11
    Diese rechtlichen Vorschriften zeigen, dass der Gesetzgeber dem Schutz vor einem HQ 100 Hochwasser besondere Bedeutung beimisst (vgl. auch VG Hannover, Bes. v. 20.12.11 - 12 B 3203/11 -).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VG Hannover, 10.01.2012 - 4 B 5078/11
    Ein relevanter Abwägungsfehler läge nur vor, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hätte, wenn in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden wäre, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden wäre, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (dazu grundsätzlich BVerwG, Urt. v. 14.02.75 - IV C 21.74 -, Juris).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus VG Hannover, 10.01.2012 - 4 B 5078/11
    Denn diese Vorschriften dienen ausnahmslos nicht dem Schutz privater Belange, so dass die Antragsteller selbst einen Verstoß gegen diese Vorschriften nicht als eigenen Belang geltend machen können (so BVerwG, Urt. v. 26.04.07 - 4 C 12/05 -, Juris).
  • BVerwG, 28.12.2009 - 9 B 26.09

    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Naturschutzverein;

    Auszug aus VG Hannover, 10.01.2012 - 4 B 5078/11
    Gerechtfertigt ist eine Planung nicht erst, wenn das Vorhaben alternativlos und zwingend erforderlich ist, sondern schon dann, wenn für das Vorhaben ein Bedarf besteht, d.h. wenn es gemessen an den Zielsetzungen des jeweiligen Fachgesetzes vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Urt. v. 28.12.09 - 9 B 26/09 -, Juris m. w. N.).".
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 1 ME 22/10

    Entbehrlichkeit der Durchführung des behördlichen Aussetzungsverfahrens trotz

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2009 - 13 LA 13/08

    Rügemöglichkeiten gegen wasserwirtschaftsrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 3 S 138/22

    (Keine) Anordnung der sofortigen Vollziehung bei objektiver Rechtswidrigkeit des

    Es handelt sich vielmehr um ein Gebiet, das zum Schutz von Leib, Leben und Eigentum seiner Bewohner gerade vor Hochwasser geschützt werden muss (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 10.1.2012 - 4 B 5078/11 -, juris Rn. 46).
  • VG Würzburg, 11.08.2020 - W 4 S 20.938

    Nachbarschutz gegen Genehmigung für Erweiterung einer Nassauskiesung

    Ein Kläger und vorliegend der Antragsteller kann daher staatliche Entscheidungen nur insoweit beanstanden, wie er durch diese in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt wird (Breuer/Gärditz, a.a.O., Rn. 1020; VG Hannover, BeckRS 2012, 45864).
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